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 Richtlinien aus den Conquestforum für Palisaden, Wehrgänge und ähnliche Bauten.

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malglin
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BeitragThema: Richtlinien aus den Conquestforum für Palisaden, Wehrgänge und ähnliche Bauten.   Richtlinien aus den Conquestforum für Palisaden, Wehrgänge und ähnliche Bauten. Icon_minitimeDi Jul 20, 2010 2:19 pm

Lena aus dem Conquest-Forum schrieb:

Richtlinien für Palisaden, Wehrgänge und ähnliche Bauten.

Kleinere Palisaden, Wehrgänge, spanische Reiter und ähnliche Bauten
Alle Palisaden die so niedrig sind, oder so leicht das sie beim umkippen niemand verletzen können, sowie Wehrgänge, Plattformen und Podeste die so niedrig sind, das das Abstürzen keine relevante Gefahr darstellt könnt Ihr nach eigenem Ermessen aufstellen.

Ihr könnt Euch recht sicher sein, das eine bauliche Anlage in Ordnung ist, wenn Sie folgende Merkmale erfüllt.

1. Die bauliche Anlage ist nach gesundem Menschenverstand standsicher.
2. Sie ist an keiner Stelle höher als 2,5 m über dem Erdboden, oder so leicht, das sie keinen ernsthaften Schaden anrichte, wenn Sie doch umkippt.
3. Niemand kann unter oder in der baulichen Anlage stehen, es sei denn es handelt sich um ein Zelt oder ein anders Material, das so leicht ist, das es keinen ernsthaften Schaden anrichtet, wenn es jemandem auf den Kopf fällt.
4. Bereiche, die dazu gedacht sind von Personen betreten zu werden, liegen nicht Höher als 80 cm über dem Erdboden.
5. Die Anlage weißt keine gefährlichen Ecken, Kanten oder Spitzen auf, keine herausstehenden Nägel und so weiter. (Denkt bitte mit)
Spanische Reiter (aus Holz o.ä.)müssen eine Mindesthöhe von 2,10 m aufweisen.
6. Die bauliche Anlage ist auch bei Dunkelheit keine Stolperfalle.

Niemand entbindet Euch von der Verantwortung all diese Dinge so aufzustellen, dass niemand verletzt wird.
Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!



Grosse Palisaden, Wehrgänge und ähnliche Bauten
Alle Palisaden die sehr hoch sind, alle Wehrgänge, Plattformen und Podeste von denen man abstürzen kann, sowie alle Durchgänge unter denen sich Leute aufhalten, wo einem also etwas auf den Kopf fallen kann.

1. Die bauliche Anlage ist tatsächlich standsicher.
2. Bereiche, die dazu gedacht sind von Personen betreten zu werden und höher liegen als 80 cm über dem Erdboden haben eine ausreichend stabile Absturzsicherung an allen Seiten, sowie einen ausreichenden Rettungsweg.
3. Die Anlage weißt keine gefährlichen Ecken, Kanten oder Spitzen auf, keine herausstehenden Nägel und so weiter. (Denkt bitte mit)
4. Die bauliche Anlage ist auch bei Dunkelheit keine Stolperfalle.

Niemand entbindet Euch von der Verantwortung all diese Dinge so aufzustellen, dass niemand verletzt wird.
Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!


Genauer beachtet werden müssen hierbei vor allem die Punkte 1 und 2. Da gerade die Standsicherheit von baulichen Anlagen ein weites Feld ist, welches eigentlich die fachkundige Hilfe eines Statikers erfordert, können wir hier, im Rahmen dieser Richtlinien nur die wichtigsten Probleme ansprechen. Eine genaue Prüfung muss vor Ort im Einzelfall erfolgen.

Zu Punkt 1: Standsicherheit

Alle baulichen Anlagen müssen ausreichend standsicher sein, das bedeutet, sie dürfen nicht (und auch nicht in Teilen) umkippen, zusammenbrechen, wegfliegen oder sich sonst wie unvorhergesehen bewegen.

Folgende Lasten sind hierbei relevant:

1. Eigenlasten:
Die Anlage darf nicht unter Ihrer eigenen Last zusammenbrechen, das ist klar.

2. Verkehrslasten:
Hierzu zählen alle Dinge und Personen, die nicht zur Konstruktion gehören aber trotzdem die Anlage belasten
Auch hier gibt es zwei Gruppen:

A) Senkrechte Lasten:
Wer größere Einzellasten (z.B. Wassertonnen) irgendwo aufstellen will muß diese gesondert berücksichtigen. Für Flächen die „einfach nur“ von Larpern betreten werden sollte man senkrechte Lasten von nicht unter 250 kg pro Quadratmeter begehbare Fläche berechnen.

B) Waagerechte Lasten:
Hierzu zählen Anprallasten von Leuten die gegen ein Tor drücken, sich über eine Brüstung lehnen usw. Diese Lasten werden häufig unterschätzt.

C) Windlasten
Auch bei starkem Wind darf das, was Ihr gebaut habt nicht umstürzen und Leute verletzen. Für die Beurteilung der Windanfälligkeit gibt es natürlich einige Parameter, zu nennen sind hier: Höhe der Anlage, Flächen der Anlage (ACHTUNG: Alle Flächen werden von Wind erfasst, auch horizontale Flächen wie Wehrgänge und Plattformen) sowie die Lage der Anlage, also steht es allein auf weitem Feld oder versteckt in einem Wäldchen.

Die bauliche Anlage muss auf diese Lasten reagieren. Beachten solltet Ihr hierbei Folgendes:

Baustoffe und Bauteile
Sind die verwendeten Baustoffe und Bauteile (i. d. Regel Holz) geeignet und ausreichend tragfähig?

1. Verbindungen:
Sind die Verbindungsmittel und Verbindungen (Seile, Schrauben, usw) ausreichend?
Und hält auch das Holz um die Verbindung herum?

2. Aussteifung:
Ist die Anlage ausreichend ausgesteift, also durch Auskreuzungen vor dem zusammenklappen geschützt?
Das heinbuddeln von Pfosten in den Boden wird vom Geländebesitzer nicht gerne gesehen und ist auch viel weniger wirksam als gemeinhin angenommen.
Viel besser: Auskreuzungen.

3. Gründung
Ist die Anlage so mit dem Erdboden verbunden, das der Boden nicht nachgibt, oder die Konstruktion über den Boden wegrutschen kann? Auch wenn es plötzlich regnet und vorher trocken war?


Zu Punkt 2: Absturzsicherungen, Zugänge und Rettungswege
Absturzsicherungen sind an allen Seiten oder Aussenkanten einer Aufenthaltsfläche anzubringen, wenn diese höher als 80 cm über dem Erdboden liegt, ausgenommen hiervon sind die Stellen wo Leitern oder Treppen anliegen. Die Absturzsicherung muss in der Lage sein 100 kg pro laufenden Meter horizontale Kräfte aufzunehmen, also auch dann halten, wenn sich zwei oder drei schwere Personen mit Wucht dagegen werfen.

Treppen und Leitern sind in ausreichendem Maß vorzusehen und müssen so konstruiert werden, dass sie sicher zu benutzen sind. Je nach Qualität der Treppe oder Leiter sollte alle 4 bis 10 m Plattform eine Treppe oder Leiter angebracht werden.

Treppen oder Leitern sind nur dann erforderlich, wenn sich die Plattform mehr als 80 cm über dem Erdboden befindet.

Quelle: http://www.forum.live-adventure.de/viewtopic.php?f=37&t=986&start=0
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